Wissenswertes über die Einreise- und Zollbestimmungen

Für Mallorca Reisende aus den EU-Mitgliedsstaaten gibt es keine Zollbegrenzungen und das gilt sowohl für die Fähre als auch für das Flugzeug. Nur in den seltensten Fällen muss man zu einer Zollkontrolle.

Sofern kein gewerblicher Nutzen erkennbar ist, oder die Ware gegen das Ein- oder Durchfuhrverbot verstoßen, kann es problemlos nach Deutschland eingefahren werden.

In folgender Auflistung ist erkennbar wie viel man haben darf um es als Privatnutzung mitzunehmen:

 

Zigaretten (max. 800 Stück)

Zigarillos mit einem Höchstgewicht von 3 g das Stück (max. 400 Stück)

Zigarren (max. 200 Stück)

Rauchtabak (max. 1 Kilo)

Spirituosen (max. 10 Liter)

Alkoholhaltige Süßgetränke, wie Alkopops (max. 10 Liter)

Zwischenerzeugnisse wie Wermutwein (max. 20 Liter)

Wein (max. 90 Liter, Schaumwein max. 60 Liter)

Bier (max. 110 Liter)

Kaffee (max. 10 Kilo)

 

Wer mit einem PKW einreist, darf nur so viel Kraftstoff mitnehmen, wie in den Tank passt und zusätzlich einen Kanister mit höchstens 20 Liter. Für Durchfahrtsländer können andere Bestimmungen gelten.

Man sollte immer seinen Personalausweis, den Führerschein oder einen gültigen Reisepass mit sich führen um sich zu identifizieren. Am Flughafen wird vor dem Einsteigen meist immer verlangt, dass man den Personalausweis zeigt und beim Einchecken im Hotel muss er wieder vorgezeigt werden, das Gleiche gilt beim Mieten eines Fahrzeugs, aber ein nationaler Führerschein reicht aus, es muss kein internationaler sein.

Es ist wichtig rechtzeitig zu schauen, wie lange der Ausweis noch seine Gültigkeit hat. Es ist optimal, wenn er noch mindestens 3 Monate gültig ist. Außerdem sollte man nicht vergessen zu Hause den Führerschein und den Personalausweis und gegebenenfalls den Reisepass zu kopieren, um beispielsweise im Falle eines Diebstahls sich ausweisen zu können. Diese Kopien sollten aber beglaubigt sein, dies kann ein Notar machen, oder auch das Bezirksamt.